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Entgelttransparenz und Entgeltgleichheit in Frankreich

Zur Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Frankreich wurde 2019 das „Gesetz zur Beseitigung des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern“ verabschiedet. Es verlangt von allen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten konsequente Transparenz.
02.07.2021

Frankreich hatte im Jahr 2019 einen sogenannten unbereinigten Gender Pay Gap von durchschnittlich 16,5 Prozent (Quelle: Eurostat 2021). Bei vergleichbarer Qualifikation, Tätigkeit und Erwerbsbiographie beträgt der Unterschied, also der sogenannte bereinigte Gender Pay Gap, 9 Prozent (Quelle: IW Köln 2019). In Frankreich gilt, wie in Deutschland auch, für jeden Arbeitgeber die Verpflichtung, Frauen und Männern gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit zu zahlen.

Das „Gesetz zur Beseitigung des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern“, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, verlangt von allen Unternehmen aus Privatwirtschaft und dem öffentlichen Sektor mit mehr als 50 Beschäftigten konsequente Transparenz. Unternehmen müssen eine Software installieren, die direkt mit ihren Lohn- und Gehaltsabrechnungssystemen verknüpft ist und ungerechtfertigte Lohnunterschiede aufzeigt. Die Lohn- und Gehaltsdaten verbleiben dabei im Unternehmen. Diese Ergebnisse fließen dann in die Berechnung des Frauengleichstellungsindex mit ein. Der Frauengleichstellungsindex misst die Situation des Unternehmens in Bezug auf die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern. Das Ergebnis des Frauengleichstellungsindex muss gemeldet werden und wird veröffentlicht.

Der Index umfasst fünf Kriterien:

  • das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern (maximal 40 Punkte),
  • die Differenz bei den jährlichen Lohnerhöhungen (maximal 20 Punkte),
  • der Unterschied bei den Beförderungen (maximal 15 Punkte),
  • die Lohnerhöhungen bei der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub (maximal 15 Punkte) und
  • die Präsenz von Frauen in den höchsten Lohngruppen des Unternehmens (maximal 10 Punkte).

Jedem dieser fünf Kriterien wird ein Punktewert zugewiesen, maximal kann ein Wert von 100 Punkten erreicht werden. Je nach Höhe dieses Index muss das Unternehmen Korrekturmaßnahmen ergreifen und, falls erforderlich, einen Gehaltsnachholplan aufstellen. Fällt die Leistung eines Unternehmens unter 75 Punkte, können Bußgelder von bis zu 1 Prozent des gesamten Gehaltvolumens verhängt werden.

Abgesehen von den finanziellen Sanktionen rechnet die Regierung mit einer „weicheren“ Wirkung dieser Maßnahme. Da die Indizes öffentlich sind, können sie die Attraktivität von Unternehmen bei Einstellungen beeinflussen. In Zukunft könnten die Indizes Bewerberinnen und Bewerber zu einer Bewerbung motivieren oder davon abhalten.

Im europäischen Vergleich übt der französische Gesetzgeber damit deutlich mehr Druck auf Firmen aus. Damit wird das französische Gesetz – neben dem Richtlinienvorschlag zur Lohntransparenz, der am 4. März 2021 von der Europäischen Kommission eingereicht wurde, oft als ein wichtiger Schritt in Richtung Entgeltgleichheit bewertet.